Bei virtuellen Automatenspielen galt in Deutschland seit 2021 ein Höchsteinsatz von einem Euro je Spielrunde. Seit dem 1. Juli 2026 lässt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder nach einer eigenen Entscheidungsrichtlinie höhere Grenzen zu. Sie stützt sich auf § 22a Abs. 7 Satz 2 des Glücksspielstaatsvertrags, der eine Anpassung des Höchsteinsatzes an geänderte Verhältnisse erlaubt, etwa an die Preisentwicklung.
Ein Euro bleibt der Regelfall. Ab 21 Jahren können Anbieter bis zu drei Euro freischalten. Bis zu fünf Euro sind erst nach einem Qualifikationszeitraum von 90 Tagen ohne suchtauffälliges Spielverhalten möglich. Der Anbieter muss diese Spieler gesondert überwachen, der Aufsicht vierteljährlich berichten und vorher ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung einholen. Die Regelung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2027.
Landesfachstellen für Glücksspielsucht und Forschungseinrichtungen haben die Anhebung in einem offenen Brief vom 11. August 2026 scharf kritisiert und eine Rücknahme bis zum Abschluss der Evaluierung des Staatsvertrags gefordert. Die übrigen Regeln bleiben: fünf Sekunden Mindestdauer je Runde, kein Autoplay, das anbieterübergreifende Einzahlungslimit über LUGAS und die Sperrdatei OASIS.
Quelle: GGL: Entscheidungsrichtlinie zur Anpassung des Höchsteinsatzes (Stand 01.07.2026) · Offener Brief der Fachstellen, 11.08.2026