TheLotter
TheLotter kauft im Auftrag offizielle Lose ausländischer Lotterien. Eine deutsche Erlaubnis hat der Dienst nicht.
Keine deutsche Erlaubnis · Lotterie
Dieser Anbieter steht nicht auf der Whitelist der GGL. Wir verlinken ihn deshalb nicht und vergeben keine Note.
- Am Markt seit
- 2002
- Modell
- Vermittler: kauft das offizielle Los im Auftrag
- Lotterien
- Powerball, Mega Millions, EuroMillions und andere
- Status in Deutschland
- Nicht auf der Whitelist der GGL
So funktioniert es
TheLotter veranstaltet keine Ziehungen. Der Dienst arbeitet als Bote: Sie wählen eine ausländische Lotterie, Beauftragte vor Ort kaufen das offizielle Los und verwahren es, und der Dienst schlägt eine Gebühr auf den Preis auf. Gewinnt das Los, gehört das Geld Ihnen.
Das ist etwas anderes als Seiten, auf denen man ohne echtes Los auf das Ergebnis einer Ziehung wettet.
Rechtslage in Deutschland
TheLotter steht nicht auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Das Angebot ist damit hierzulande unerlaubt, und die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB strafbar.
Es fehlen alle deutschen Schutzmechanismen: das Einzahlungslimit über LUGAS, die Sperrdatei OASIS, die gestaffelten Einsatzgrenzen je Drehung.
Was dagegen spricht
Das Los kostet spürbar mehr als im Land der Ziehung, und große Gewinne müssen dort abgeholt werden.
In Deutschland vermitteln erlaubte Anbieter wie Lotto24 Spielscheine an die staatlichen Lotterien.